Ambulante Behandlung
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung
10 Euro Praxisgebühr pro Quartal
Keine Leistung für Heilpraktiker
Für Arzneimittel Zuzahlungen 5-10 Euro, oder der tatsächliche Medikamentenpreis unter 5 Euro
Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher AusfÜhrung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien übernommen. Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.
Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind 15 % der Gesamtkosten selbst zu tragen.
Kein Anspruch auf Sehhilfen (Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, schwerwiegende Sehbeeinträchtigungen)
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Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
Keine Praxisgebühr!
Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente
Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle bis zu 180,- Euro. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
Erstattung je nach Tarif zwischen 80 % und 100 %, bis 150 Euro pro Jahr
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Zahnersatz
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
10 Euro Praxisgebühr pro Quartal
Der Zuschuß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 45 - 55 %. Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen, sehr große Brücken.
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Keine Praxisgebühr!
Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.
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Krankenhausbehandlung
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer Zuzahlung pro Tag für die ersten 28 Tage: 10,- Euro.
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Freie Krankenhauswahl; Freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße: Ein-/ Zweibett- oder Mehrbettzimmer.
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Tagegelder
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Als versichert gilt das Nettoeinkommen bis max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt.
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Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.
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Selbstbeteiligung
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Selbstbeteiligungen bestehen für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz.
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Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder individuelle Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.
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Budgetierung
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, dass Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen, aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teurere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).
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Keine Budgetierung von Leistungen.
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Im Rentenalter
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf alle Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:
· gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
· Betriebsrente: halber Beitragssatz
· Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
· Mieteinnahmen: voller Beitragssatz
· Zinseinnahmen: voller Beitragssatz
maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
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Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
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Beitragsrückerstattung
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
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Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit.
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Beiträge
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| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen - je nach Kasse - bei ca. 11,5 % bis 14,5 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 230,- Euro bis 500,- Euro monatlich.
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Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht.
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